Unterhalt von der Eltern

März 27, 2009 by admin
Filed under: Studenten 
Ein klassischer Weg, das Studium zu finanzieren, ist der Unterhalt von den Eltern oder einem Elternteil (Sollte ein Elternteil verstorben sein, erhältst Du evt. als Ersatz für den Unterhalt eine Hinterbliebenenrente.). Die elterliche Unterhaltspflicht für Studierende soll eine angemessene, berufsqualifizierende Ausbildung gewährleisten. Doch nicht nur wenn das Studium deine Erstausbildung ist, hast du Anspruch auf Unterhalt. Auch wer bereits in einer Ausbildung stand oder ein anderes Studium durchgeführt hat, kann im (neuen) Studium noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern haben, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen beiden Ausbildungen besteht oder sie aufeinander aufbauen. Grundsätzlich besteht der Unterhaltsanspruch bis zum 27. Lebensjahr, viele Gerichte haben aber einen Anspruch über die Dauer der Regelstudienzeit hinaus nur in Ausnahmefällen anerkannt. Der Umfang der Unterhaltspflicht ist vom Einkommen eurer Eltern abhängig und kann bis 692 Euro (Wert 2009) monatlich betragen, allerdings ist dazu hier keine generelle Auskunft möglich, weil Unterhaltsfragen einzelfallbezogen beantwortet werden müssen. Orientierung bietet aber die so genannte Düsseldorfer Tabelle (für Studierende, die auf dem Gebiet der früheren DDR leben, galten bis 2007 niedrigere Sätze nach der sogenannten Berliner Tabelle), die Unterhaltsansprüche einkommensbezogen auflistet. Seit Januar 2008 haben allerdings die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder und von Elternteilen, die minderjährige Kinder betreuen, Vorrang vor allen anderen Ansprüchen. Können deine Eltern aufgrund ihrer ökonomischen Situation nicht für deinen Unterhalt aufkommen, werden sie von dieser Pflicht durch die Gewährung des staatlichen Bafög befreit. Wenn du bisher keinen Unterhalt von deinen Eltern bekommen hast, zum Beispiel weil du zu Hause gewohnt oder deinen Lebensunterhalt selbst verdient hast, solltest du deine Eltern in einem netten Gespräch oder Brief über den Beginn deines Studiums informieren und sie bitten, dich finanziell zu unterstützen. Dieser Anspruch ist aber oft von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Wenn du dir unsicher bist, ob und in welchem Umfang deine Eltern für deinen Unterhalt aufkommen müssen, ist es sinnvoll, eine Rechtsauskunft einzuholen. Dabei können dir die Sozialberater, die es bei den Studierendenvertretungen (AStA/StuRa) an vielen Hochschulen gibt, oder die Mitarbeiter des Bafög-Amtes kostenlos helfen.